CLARIND-UdS: Archivierung von Forschungsdaten

 

 

Archivierung

Lesen Sie bitte die untenstehende Checkliste sorgfältig durch, wenn Sie eine Ressource bei CLARIND-UdS archivieren möchten. Melden Sie Sich bei uns, wenn Sie alle Fragen mit "ja" beantworten können.

Checklist

  1. Passt die Ressource zur Aufgabe von CLARIND-UdS, dem Repositorium für Sprachressourcen an der Universität des Saarlandes?
  2. Entspricht die Ressource den fachlichen und ethischen Anforderungen?
  3. Kann die Ressource veröffentlicht werden (ist sie stabil, vollständig und fertiggestellt)?
  4. Ist die Ressource in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung beschrieben oder dient sie als Datenbasis für eine wissenschaftliche Veröffentlichung?
  5. Können Sie Metadaten im Dublin-Core-Format zur Verfügung stellen?
  6. Ist die Ressource in einem der akzeptierten Dateiformate (bis 2024: AcceptedFormats.en.pdf)?
  7. Gibt es eine Lizenz, unter die die Ressource verbreitet und genutzt werden darf?
  8. Haben Sie mit ausreichender Sorgfalt sicher gestellt, dass keine Rechte und vertraglichen Pflichten verletzt werden, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten?

Vereinbarung über die Archivierung von Daten

Die Vereinbarung über die Archivierung von Daten enthält die folgenden Punkte:

  • Der Depositor gewährt CLARIND-UdS eine nicht-exklusive Lizenz für die eingereichten Daten und Metadaten. CLARIND-UdS hat das Recht, die eingereichten Daten und Metadaten zu reproduzieren, zu übersetzen (siehe unten) und zugänglich zu machen.
  • Der Depositor stimmt zu, dass CLARIND-UdS die Daten auf beliebigen Medien speichern oder in beliebige technische Formate konvertieren darf, um sie in lesbarer Form zu erhalten.
  • Der Depositor stimmt zu, dass das CLARIND-UdS Kopien der Daten für die Datensicherung und -erhaltung anlegt.
  • Das CLARIND-UdS nimmt keine anderen Änderungen an den Daten vor, als in dieser Lizenz erlaubt.
  • Der Depositor erklärt, dass die von ihm eingereichten Daten nach seinem besten Wissen und Gewissen keinerlei Copyrights oder andere Schutzvereinbarungen verletzen.
  • Der Depositor erklärt, dass er das Recht hat, diese Vereinbarung einzugehen und stellt das Repositorium im Hinblick auf die eingereichten Daten frei von allen Ansprüchen anderer Parteien gegen das Repositorium
  • Das CLARIND-UdS macht den Namen des Depositors als Autor und Inhaber der Daten öffentlich.

Widerruf von Daten

Wenn ausreichend unabdingbare Gründe bestehen, hat der Depositor das Recht, das Repositorium aufzufordern, den Inhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht zugänglich zu machen. In diesem Fall behält das Repositorium Metadaten, die auf die Nichtverfügbarkeit der Daten hinweisen.

Wenn ausreichend unabdingbare Gründe bestehen, hat das Repositorium das Recht, die Daten vollständig oder teilweise aus dem Archiv zu entfernen oder den Zugriff auf de Daten vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder zu verhindern. Das Repositorium hat den Depositor in solchen Fällen zu informieren.

Kontakt

Jörg Knappen, email j.knappen@mx.uni-saarland.de